Tuesday Post 18 Februar 2020

von | Feb 18, 2020

Es gibt in diesen unruhigen Zeiten ja immer mal wieder Menschen, denen man eigentlich nicht zuhören will. Sie reden über Flüchtlinge als seien das Menschen zweiter Klasse, finden es unerhört, dass anerkannte Asylsuchende, die ohne Job sind, genauso viel Geld wie deutsche Hartz-IV-Empfänger bekommen und sagen auch schon mal Sätze wie „Alle Zigeuner sollten ausgewiesen werden.“

Ich mache sie dann gern darauf aufmerksam, dass sie gerade den Boden unserer Verfassung verlassen. „Hä?“, kommt es dann meist erst einmal zurück. Das mit dem Grundgesetz nehmen dann viele der deutschen „Wertebesitzer“ doch nicht so ernst. Skurril, dass einige unserer ach so ordnungsliebenden und rechtstreuen Mitbürger mir-nichts, dir-nichts, den wichtigsten Grundsatz unserer Verfassung mal eben einfach so aushebeln wollen. Denn der heißt: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und steht im ersten Absatz des ersten Artikels unseres Grundgesetzes.

Die Väter und Mütter unserer Verfassung hatten sich schon etwas dabei gedacht, dass sie diesen Satz zum Leitmotiv unseres Grundgesetzes machten. Die Menschenwürde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes die oberste Wertentscheidung des Grundgesetzes. Ihre Spitzenstellung wurde durch die Ewigkeitsklausel gesichert. Eine Abschaffung oder Veränderung durch gesetzgebende Organe ist dadurch ausgeschlossen. Die gesamte Rechtsprechung der BRD richtet sich danach aus. Kein Gesetz, keine gesetzliche Bestimmung, kein Verhalten darf die Würde des Menschen verletzen. Wow und dann gibt es Menschen in diesem Land, die Affenlaute von sich geben, wenn sie dunkelhäutige Menschen sehen….?

Man muss es einfach nochmal lesen, wiederholen, aufschreiben, liebe Hetzer: Es gibt keine Menschen erster oder zweiter Klasse. Nur, weil jemand unsere Sprache nicht kann, anders aussieht oder hier noch nie gelebt hat steht ihm nicht weniger an Grundrechten zu wie einem in Deutschland geborenen. Alle sind gleich. Klingt für den einen oder anderen komisch, ist aber so.

Und ich habe mir den ersten Satz des Grundgesetzes noch einmal angeschaut: Es geht dort nicht um die Würde des „deutschen“ Menschen, nein! Dieses Grundrecht gilt für alle Menschen, die sich in unserem Land aufhalten. Warum halten wir uns alle also nicht an dieses verbriefte Grundrecht? Alle Menschen sind gleich wertvoll, egal, welche Religion sie haben, welche Herkunft oder welche Hautfarbe.

Es gibt auch nicht eine relative Menschenwürde. Viele Deutsche haben ja manchmal so eine Gönnerhaltung, finden sich für einen Moment ganz menschenfreundlich, wenn sie Leuten von irgendwoher ein wenig „Achtung“ zuwerfen. Nein, so funktioniert das nicht. Es ist deren absolutes Recht, das durch nichts eingeschränkt werden darf und gilt sogar für die, die sich nicht würdevoll verhalten. Menschen dürfen auch dann weder erniedrigt noch diskriminiert werden und der deutsche Staat hat die Aufgabe, die Achtung der Menschenwürde in unserem Land durchzusetzen. Deshalb hat in Deutschland auch jeder zu lebenslänglich Verurteilte das Recht nach einer gewissen Zahl an Jahren auf Haftverschonung, denn ein Leben ohne Hoffnung ist nicht menschenwürdig und das wird auch bei einem Verurteilten respektiert. Das nennt man Zivilisation.

Das Nazi-Schreckensregime hat es uns ausdrücklich vor Augen geführt, wie die Folgen aussehen, wenn die Würde von Kranken, Behinderten, Fremden, Juden, Andersdenkenden usw. mit Füßen getreten wird. Das darf sich niemals mehr wiederholen. Also, eigentlich ganz einfach: Lasst uns Sätze, Verhalten, Worte zukünftig mit dem ersten Artikel unserer Verfassung abgleichen. Legt die Achtung der Menschenwürde wie eine Schablone über Argumente und Forderungen, die Ihr hört und ein Großteil der Diskussionen erledigt sich dadurch in Sekundenschnelle. Denn Diskussionen mit Menschen, die unsere Verfassung nicht respektieren und menschenunwürdig daherreden, braucht man auf dieser Ebene nicht mehr weiterführen, sagt ein nachdenklicher Mounir.